Restriktionen in Anlagen
Zum Schutz der Eigentümer und Regelung der Nutzung des Allgemeineigentums haben alle Anlagen ein umfangreiches Regelwerk, dass viele Dinge in den Anlagen regelt. Diese Dokumente bestehen oft aus 100 Seiten und mehr.
Für viele Eigentümer ist die Regelung bezüglich Anzahl und Mindestlänge von Ferienvermietungen ein wichtiger Punkt. Meistens gibt es hier starke Einschränkungen. Oft sind nur 3 Vermietungen pro Jahr mit einer Mindestlänge von 30 Tagen pro Vermietung erlaubt, manchmal sogar noch weniger.
Beispiele für andere Festlegungen sind die Möglichkeit, Veränderungen am eigenen Garten vorzunehmen, die Außenfarbe zu wählen oder Veränderungen an der Außenansicht ohne Genehmigung der Anlage zu machen. Auch das Parken in den Einfahrten ist oft geregelt (keine Bootsanhänger, keine Wohnmobile, ...)
Hierzu noch ein wichtiger Punkt: Die Verkaufsunterlagen enthalten Aussagen zu vielen dieser Restriktionen. Bitte verlassen Sie sich nicht darauf. Oft sind diese nämlich falsch.
Ich weise meine Kunden auf diese Restriktionen hin, besorge vor einem Angebot das Regelwerk der entsprechenden Anlage und bespreche mit Ihnen diese Restriktionen.
Viele Eigentümer haben Ihr Haus nach kurzer Zeit wieder verkauft, weil Sie sich über diese Regeln nicht informiert hatten.